Löschung (Art. 17DSGVO)

Wenn die gesetzliche Grundlage entfallen ist, müssen Patientendaten nach den gültigen Datenschutzvorschriften ohne Aufforderung gelöscht werden. Dies ist im allgemeinen 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (also dem letzten Eintrag) der Fall, für DArzt-Behandlungen und Röntgenunterlagen gelten längere Fristen.
PegaMed unterstützt Sie bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
Für den Fall, dass Sie Ihre Praxis abgeben möchten, unterstützen wir Sie mit der Versiegelung aller Patienten auf einfache Weise. Ihr Nachfolger erhält erst nach Zustimmung des Patienten Zugriff auf seine Daten.

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